Reisevertrag/Mangel/Kreuzfahrt/Rauchverbot
Das Bestehen eines vom Bordpersonal ausgesprochenen Rauchverbots für sämtliche Bereiche des Kreuzfahrtschiffes stellt einen nicht nur unerheblichen Mangel der Beschaffenheit der vertraglich vereinbarten Reiseleistung dar, wenn im Prospekt oder der Buchungsbestätigung nicht darauf hingewiesen wurde, dass nur auf dem offenen Deckbereich geraucht werden darf.
AG Frankfurt/M, 21.09.2011 - 29 C 1018/11
Fundstelle: DAR 2011, 642
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Mittwoch, 22. Februar 2012
Nichtanlaufen eines Hafens bei Kreuzfahrt
Reisepreisminderung bei Nichtanlaufen von Häfen auf Kreuzfahrt
1. Die nach den Reisebedingungen zulässigen Änderungen wesentlicher Reiseleistungen setzen voraus, dass diese für den Reisenden zumutbar sind. Nicht zumutbar sind solche Änderungen, deren Ursache
ausschließlich der Risikosphäre des Reiseveranstalters zuzuordnen sind (hier: Nichtanlaufen eines Hafens wegen Problemen mit den Schiffsversorgern).
2. Das Nichtanlaufen eines Hafens, der objektiv einen besonderen Höhepunkt der Reiseroute darstellt, rechtfertigt unter Berücksichtigung des Gesamtzuschnitts der Reise, der im Übrigen nicht beeinträchtigt ist,
einen Minderungsanspruch im Umfang von 50% des Tagesreisepreises.
AG Rostock, Urt. v. 9. 3. 2011 - 47 C 400/10
Fundstelle: NJW-RR 2011,1360
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1. Die nach den Reisebedingungen zulässigen Änderungen wesentlicher Reiseleistungen setzen voraus, dass diese für den Reisenden zumutbar sind. Nicht zumutbar sind solche Änderungen, deren Ursache
ausschließlich der Risikosphäre des Reiseveranstalters zuzuordnen sind (hier: Nichtanlaufen eines Hafens wegen Problemen mit den Schiffsversorgern).
2. Das Nichtanlaufen eines Hafens, der objektiv einen besonderen Höhepunkt der Reiseroute darstellt, rechtfertigt unter Berücksichtigung des Gesamtzuschnitts der Reise, der im Übrigen nicht beeinträchtigt ist,
einen Minderungsanspruch im Umfang von 50% des Tagesreisepreises.
AG Rostock, Urt. v. 9. 3. 2011 - 47 C 400/10
Fundstelle: NJW-RR 2011,1360
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Doppelbuchung einer Reise
Vertragsabschluss/Stornopauschale/Versehentliche Doppelbuchung
1. Der Reisevertrag kommt erst durch die Übersendung der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande.
2. Ebenso wie es einem Reisenden verwehrt ist, sich auf offensichtliche Fehler im Buchungssystem eines Reiseveranstalters zu berufen, ist es dem Reiseveranstalter verwehrt, sich bei einer offensichtlichen
Doppelbuchung auf die Gültigkeit beider Reiseverträge zu berufen.
LG Frankfurt a.M., 1.9.2011 - 2-24 S 40/11,
Fundstelle: RRa 2011, 228
1. Der Reisevertrag kommt erst durch die Übersendung der Reisebestätigung durch den Reiseveranstalter zustande.
2. Ebenso wie es einem Reisenden verwehrt ist, sich auf offensichtliche Fehler im Buchungssystem eines Reiseveranstalters zu berufen, ist es dem Reiseveranstalter verwehrt, sich bei einer offensichtlichen
Doppelbuchung auf die Gültigkeit beider Reiseverträge zu berufen.
LG Frankfurt a.M., 1.9.2011 - 2-24 S 40/11,
Fundstelle: RRa 2011, 228
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Doppelbuchung Reiseveranstalter
Tauchreise und Unfall
Tauchreise/Seeschiff/Unfall/Verkehrssicherungspflichten/Schadensersatz/Schmerzensgeld
1. Bei der Auswahl der Leistungsträger und deren Überwachung gehört im Ausland dazu, dass
sich der Veranstalter nicht allein auf das Vorliegen einer behördlichen Genehmigung verlassen darf.
2. Die zur Überprüfung von Anlagen eingesetzten Personen brauchen keine fachkundigen Techniker
zu sein, die etwa in der Lage wären, auch verborgene Mängel aufzuspüren. Ihre Aufgabe ist vielmehr nur
die Feststellung solcher Sicherheitsrisiken, die sich bei genauem Hinsehen jedermann offenbaren.
3. Der Sicherheitsstandard bestimmt sich nicht nach deutschen Verhältnissen, sondern denen des
Reiselandes.
4. Inhalt und Umfang der Verkehrssicherungspflicht bestimmen sich nach der Widmung, den örtlichen
Gegebenheiten sowie der Art und Intensität der Benutzung. Eine umfassende Sicherungsverantwortung,
die jegliches Unfallrisiko auszuschließen vermag und absolute Gefahrlosigkeit gewährleistet, ist nicht
erreichbar. (Leitsätze des Einsenders)
LG Potsdam, 24.6.2011 - 10 O 121/10,
Fundstelle: RRa 2011, 223
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Tauchreise; Prof.Führich
Abtretungsverbot in AGB des Reiseveranstalters
Abtretungsverbot in AGB/Höchstpersönliche Ansprüche/Gewillkürte Prozessstandschaft
1. Im Rahmen eines Pauschalreisevertrages ist die formularmäßige Vereinbarung eines Abtretungsverbots
in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam.
2. In einer gewillkürten Prozessstandschaft liegt eine unzulässige Umgehung des Abtretungsverbots.
(Leitsätze des Einsenders)
LG Düsseldorf, 20.5.2011 - 22 S 262/10,
Fundstelle: RRa 2011, 220
Pleiten bei Airlines - Rechte der Passagiere?
Derzeit fallen Airlines wegen ihrer Pleite wie Fliegen vom Himmel oder bleiben am Boden. Welche Rechte
haben Passagiere, die Spanair, Cirrus Airways oder Malev gebucht und das Ticket bezahlt haben? In den
vergangen 10 Jahren haben ca. 80 Fluglinien in der EU Insolvenz angemeldet. Der Reiserechtler Prof. Führich
fordert seit Jahren eine Kundengeldabsicherung für Airlines wie sie bereits für Reiseveranstalter besteht.
Führich beantwortet hier reiserechtliche Fragen:
http://www.fuehrich.de/Praxis-Tipp-Index/Insolvenz%20der%20Airline%20-%20Rechte%20der%20Passagiere.htm
EuGH: Betrug ist versichert bei Insolvenz des Reiseveranstalters
Art. 7 der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen ist dahin auszulegen, dass ein Sachverhalt, bei dem die Zahlungsunfähigkeit des Reiseveranstalters auf dessen betrügerisches Verhalten zurückzuführen ist, in den Geltungsbereich dieses Artikels fällt.
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